Online-Ausweisdienste

Machen Sie sich jetzt startklar für den Online-Ausweis

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Beides können Sie hier mit dem PIN-Rücksetzbrief kostenlos bestellen. Ihr Brief mit Aktivierungscode und neuer PIN wird an Ihre Meldeadresse gesendet.

Hinweise zum PIN-Rücksetzbrief

Der PIN-Rücksetzbrief kann auf dieser Internetseite bestellt werden – nicht per E-Mail oder telefonisch.

Ihr PIN-Rücksetzbrief wird an Ihre deutsche Meldeadresse geschickt. Das dauert bis zu sieben Werktage.

Sie nehmen ihn per „POSTIDENT“-Zustellung persönlich entgegen oder holen ihn innerhalb von sieben Werktagen in der Postfiliale ab. In beiden Fällen weisen Sie sich mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument aus.

Wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief noch haben, bewahren Sie ihn bitte auf. Darin stehen Ihre PUK und Ihr Sperrkennwort.

Für das Smartphone optimiert

Wir empfehlen Ihnen, ein Smartphone zu verwenden. Geben Sie dort www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de ein.

Am Computer installieren Sie erst die AusweisApp2. Die App muss vor dem Bestellen / Aktivieren geöffnet und mit dem Smartphone / Kartenleser gekoppelt sein. Wie das geht, erfahren Sie auf der Internetseite www.ausweisapp-bund.de

So funktioniert's

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei bereitgestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung

Ihre nächsten Schritte

  • Schritt 1

    PIN-Rücksetzbrief bestellen

    Über den Button "Brief kostenlos bestellen" mit der AusweisApp2 verbinden und Lieferanschrift aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte verschlüsselt übertragen

    Die AusweisApp2 gibt es kostenlos hier:

    • Installieren Sie die AusweisApp2. Anleitungen und Links zum Download finden Sie auf der Internetseite der AusweisApp2.
    • Wählen Sie unten auf unserer Internetseite den grünen Button „Brief kostenlos bestellen“.
    • Legen Sie Ausweis oder eID-Karte bereit und folgen Sie den Anweisungen.
    • Notieren Sie die CAN – das ist die sechsstellige Nummer rechts auf der Vorderseite des Ausweises oder der eID-Karte. Sie brauchen die CAN bald, um Ihre Bestellung zu bestätigen.
    • Über „Weiter mit der AusweisApp2“ öffnet sich die AusweisApp2.
    • Hier können Sie sehen, welche Daten das Bundesministerium des Innern und für Heimat für Ihre Bestellung benötigt. Zur Bestätigung brauchen Sie Ihren Ausweis oder Ihre eID-Karte und die CAN. Die CAN ist die sechsstellige Nummer unten rechts auf der Vorderseite Ihres Ausweises oder eID-Karte (siehe Abbildung unten).
    • Wenn Sie dazu aufgefordert werden, legen Sie Ihren Ausweis oder Ihre eID-Karte flach an die Rückseite Ihres Smartphones, bis eine Erfolgsmeldung erscheint. Geben Sie nun die sechsstellige CAN ein.
    • Nach erfolgreicher Eingabe öffnet sich diese Internetseite zur Bestätigung.
    • Sie werden Ihren PIN-Rücksetzbrief von der Bundesdruckerei bald erhalten.
  • Schritt 2

    PIN-Rücksetzbrief erhalten

    Zustellung Ihres PIN-Rücksetzbriefes innerhalb weniger Tage per „POSTIDENT“ an Ihre deutsche Meldeadresse

    • Nach Ihrer Bestellung wird Ihr PIN-Rücksetzbrief erstellt.
    • Der PIN-Rücksetzbrief wird Ihnen innerhalb weniger Tage per „POSTIDENT“ an Ihre deutsche Meldeadresse zugestellt. Um den Brief entgegenzunehmen, weisen Sie sich bitte mit einem gültigen Lichtbildausweis aus.
    • Sollten Sie nicht persönlich an Ihrer Meldeadresse anzutreffen sein, wird Ihr PIN-Rücksetzbrief an die zuständige Postfiliale geliefert. Dort können Sie sich mit einem gültigen Lichtbildausweis identifizieren und Ihren Brief entgegennehmen.
    • Einen barrierefreien Musterbrief, auch in Leichter Sprache und auf Englisch, finden Sie im Menü unter Musterbriefe.
    • Nach Erhalt des Briefes sollten Sie die Aktivierung durchführen, um Ihre neue PIN nutzen zu können.
  • Schritt 3

    Aktivierung durchführen

    QR-Code aus Ihrem PIN-Rücksetzbrief scannen oder Aktivierungscode per Hand eingeben

    • In Ihrem PIN-Rücksetzbrief finden Sie eine neue PIN, einen Aktivierungscode und einen QR-Code.
    • Scannen Sie den QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones. Ihr Aktivierungscode wird dadurch automatisch übertragen. Sie müssen ihn nicht per Hand eingeben.
    • Alternativ können Sie den Aktivierungscode im Menü unter Aktivierung selbst per Hand eingeben und mit dem Button "Aktivierungscode übertragen" bestätigen.
    • Legen Sie Ausweis oder eID-Karte bereit und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
    • Es öffnet sich die AusweisApp2. Hier können Sie sehen, welche Daten das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Durchführung Ihrer Aktivierung benötigt. Zur Bestätigung brauchen Sie Ihren Ausweis oder Ihre eID-Karte und die CAN. Die CAN ist die sechsstellige Nummer rechts unten auf der Vorderseite Ihres Ausweises (siehe Abbildung unten).
    • Nach erfolgreicher Eingabe öffnet sich diese Internetseite. Wir empfehlen Ihnen, im Anschluss Ihre PIN aus dem Brief in eine neue selbstgewählte PIN zu ändern.
    • Einen barrierefreien Musterbrief, auch in Leichter Sprache und auf Englisch, finden Sie im Menü unter Musterbriefe.
  • Schritt 4

    Selbstgewählte PIN festlegen

    PIN in Ihre selbstgewählte PIN ändern

    • Wählen Sie nach der erfolgreichen Aktivierung den Button „Jetzt selbstgewählte PIN festlegen“. Es öffnet sich die AusweisApp2.
    • Alternativ wählen Sie diese Funktion direkt in der AusweisApp2 unter „Meine (Transport-)PIN ändern“.
    • Legen Sie Ihren Ausweis oder Ihre eID-Karte bereit und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.
    • Wenn Sie dazu aufgefordert werden, legen Sie Ihren Ausweis oder Ihre eID-Karte flach an die Rückseite Ihres Smartphones, bis eine Erfolgsmeldung erscheint. Geben Sie nun die sechsstellige PIN aus dem PIN-Rücksetzbrief ein. Diese finden Sie links in Ihrem Brief. Geben Sie nun die von Ihnen selbstgewählte PIN ein und bestätigen diese durch erneute Eingabe.
    • Nach erfolgreicher PIN-Änderung werden Sie nicht mehr auf diese Seite zurückgeleitet.
    • Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion nun mit Ihrer selbstgewählten PIN nutzen.

FAQ - Häufig nachgefragt

Sie können für die Bestellung und die Aktivierung Ihren Personalausweis oder Ihre eID-Karte nutzen. Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel geht das nicht.

Kann ich den PIN-Rücksetzdienst auch mit meinem eAT nutzen?

Grundsätzlich kann der PIN-Brief für Aufenthaltstitel nicht neu generiert werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit die PIN bei der örtlich zuständigen Behörde neusetzen zulassen, denn Ausländerbehörden verfügen über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit denen sowohl Änderungen der PIN als auch der auf dem Chip gespeicherten Adresse vorgenommen werden können.

Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet in Erfahrung bringen: http://www.behoerdenfinder.de/

Die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes online bieten wir aktuell für Deutschland an. Die Lieferadresse für den PIN-Rücksetzbrief wird automatisch aus Ihrem Ausweis oder Ihrer eID-Karte ermittelt. Steht dort keine deutsche Meldeadresse, können wir Ihnen diesen Dienst leider nicht anbieten.

Wir stellen den PIN-Rücksetzbrief an Sie persönlich zu. Dies geschieht über die Versandart „POSTIDENT“. Sie identifizieren sich für den Empfang des Briefes mit einem gültigen, hoheitlichen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie Ihren Brief in der zuständigen Postfiliale abholen.

Bitte beachten Sie, dass dieser ausschließlich an die im Chip gespeicherte, deutsche Adresse versendet wird. Eine Umleitung dieses Briefes oder Entgegennahme durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Sie können den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst demnach nicht nutzen.

In Ihrem Fall haben Sie die Möglichkeit die PIN bei einer anderen örtlichen Behörde neusetzen zulassen, denn jede verfügt über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit denen sowohl Änderungen der PIN als auch der auf dem Chip gespeicherten Adresse vorgenommen werden können.

Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet in Erfahrung bringen: http://www.behoerdenfinder.de/. Die Aktivierung/PIN-Neusetzung kann auch durch ein Bürgerbüro außerhalb Ihres Wohnortes erfolgen.

Die AusweisApp2 funktioniert mit vielen verschiedenen Smartphones, Betriebssystemen und Kartenlesegeräten. Smartphones müssen eine NFC-Schnittstelle haben. Aktuelle Angaben zu kompatiblen Geräten und Tipps zur Einrichtung finden Sie auf der Internetseite der AusweisApp2.

Vorerst kann es unter der Nutzung folgender Internet-Browser zu Fehlermeldungen kommen:

  • Safari
  • Mozilla-Firefox

Wir empfehlen daher die Bestellung mit einem Smartphone (ohne Kopplung an einen Computer) unter Google Chrome oder Microsoft Edge durchzuführen. Zudem können Anti-Viren-Programme oder das Blockieren von Cookies dazu führen, dass die AusweisApp2 nicht ordnungsgemäß gestartet werden kann.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung eines Smartphones, dass – falls vorhanden – entsprechende Schutzhüllen entfernt werden; diese können die NFC-Feldstärke schwächen. Den Ausweis sollten Sie auf einen flachen/ebenen Untergrund (Tisch) legen – mit dem Lichtbild nach oben. Das Smartphone wird dann mit der Rückseite auf den Ausweis gelegt, sodass der Bildschirm bedient werden kann.

Der NFC-Chip ist in der Regel auf der Rückseite des Smartphones eingebaut. Welche Stelle am Smartphone sich am besten für das Anhalten eignet, erfahren Sie auf der Internetseite https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete.

Diese Meldung tritt nur dann auf, wenn der verwendete Personalausweis schon einmal als gestohlen bzw. verloren gemeldet wurde. Denn bei Diebstahl oder Verlust wird die Funktion gesperrt und durch die Personalausweisbehörde auf eine Sperrliste gesetzt.

Diese Sperrung muss durch das örtlich zuständige Bürgerbüro aufgehoben werden. Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet in Erfahrung bringen: http://www.behoerdenfinder.de/. Die Aktivierung/PIN-Neusetzung kann auch durch ein Bürgerbüro außerhalb Ihres Wohnortes erfolgen.

Ihren Aktivierungscode finden Sie auf der zweiten Seite Ihres PIN-Rücksetzbriefes unter dem Hologramm rechts.

Ein Beispiel finden Sie im Menü unter Musterbriefe.

Sie können durch die Nutzung des QR-Codes die Eingabe des Aktivierungscodes per Hand vermeiden.

Wenn Sie eine Fehlermeldung beim Scannen Ihres QR-Codes oder der Eingabe Ihres Aktivierungscodes erhalten, wurde dieser deaktiviert. Das kann z.B. passieren, wenn Sie mehrere PIN-Rücksetzbriefe bestellt haben.

Damit sie Ihren Online-Ausweis aktivieren können, warten Sie bitte, bis der zuletzt bestellte PIN-Rücksetzdienstbrief bei Ihnen eingetroffen ist. Dieser enthält einen neuen, gültigen QR-Code / Aktivierungscode. Anschließend können Sie die Aktivierung Ihres Online-Ausweises per QR-Code oder Eingabe Ihres Aktivierungscodes beginnen.

Wie die Aktivierung Ihres Online-Ausweises funktioniert, erfahren Sie auf der Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/aktivierung.

Nein, die Bestellung des PIN-Rücksetzbriefes kann nicht storniert werden. Mit der Bestellung des Briefes wird Ihre alte PIN ungültig und der Online-Ausweis wird deaktiviert.

Mit dem bestellten PIN-Rücksetzbrief erhalten Sie einen Aktivierungscode und eine neue PIN.

Ja, Sie können das Aktivieren und das Setzen einer neuen PIN auch in Ihrer Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder deutschen Auslandsvertretung durchführen.

Sie haben die Möglichkeit die PIN bei der örtlich zuständigen Behörde neusetzen zulassen, denn Personalausweisbehörden verfügen über spezielle Schreib-Lese-Geräte (Änderungsterminals), mit denen sowohl Änderungen der PIN als auch der auf dem Chip gespeicherten Adresse vorgenommen werden können.

Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner sowie Zuständigkeiten von Ämtern und Behörden in Ihrem Wohnort können Sie über das Behördentelefon 115 erfragen oder im Internet in Erfahrung bringen: http://www.behoerdenfinder.de/. Die Aktivierung/PIN-Neusetzung kann auch durch ein Bürgerbüro außerhalb Ihres Wohnortes erfolgen.

Mithilfe des Online-Ausweises (auch Online-Ausweisfunktion genannt) können Sie sich sicher und bequem bei Unternehmen und Behörden online ausweisen. Seit 2010 hat jeder Personalausweis eine Online-Ausweisfunktion. Auch die eID-Karte ermöglicht das Online-Ausweisen. Das erkennen Sie an dem Online-Ausweis-Symbol auf der Karte (siehe Abbildung).

Das Logo des Personalausweises. Zwei ausgehöhlte Halbkreise, einer in grün und einer in blau, die einander so zugewandt stehen, dass sie fast aussehen wie ein Kreis. Drum herum ist ein quadratischer blauer Rahmen mit abgerundeten Ecken.

Mehr Informationen und Anwendungsmöglichkeiten für Ihren Online-Ausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal und auf der Internetseite der AusweisApp2.

Der PIN-Rücksetzbrief wird auf dieser Internetseite bestellt und enthält eine neue PIN für Ihren Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code. Sie benötigen den PIN-Rücksetzbrief, wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, dieser aber deaktiviert ist, wenn Sie Ihren initialen PIN-Brief (mit Transport-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben.

Im Menü unter Musterbriefe finden Sie Beispiele auch in Leichter und englischer Sprache zum Herunterladen als barrierefreie PDF.

Mehr Informationen, auch über den initialen PIN-Brief, finden Sie auf dem Personalausweisportal.

Die AusweisApp2 ist eine Software. Wenn Sie sich gegenüber einer Behörde oder einem Unternehmen online ausweisen möchten, stellt die AusweisApp2 die verschlüsselte Verbindung zwischen Ihrem Online-Ausweis und der Internetseite dieser Behörde oder dieses Unternehmens her.

Die AusweisApp2 gibt es kostenlos hier:

Mehr Informationen und Downloadlinks für andere Betriebssysteme finden Sie auf der Internetseite der AusweisApp2.

Ein QR-Code ist ein quadratisches Muster, in dem Informationen gespeichert sind. Diese Informationen lassen sich mit der Kamerafunktion des Smartphones oder einer speziellen App aufrufen.

Der QR-Code auf Ihrem PIN-Rücksetzbrief überträgt Ihren Aktivierungscode automatisch auf unsere Seite. So müssen Sie den Aktivierungscode nicht per Hand eingeben.

Im Menü unter Aktivierung steht Ihnen die Eingabe per Hand als Alternative zur Verfügung.

Noch nicht, aber Sie können nach Ihrem 16. Geburtstag auf dieser Seite den PIN-Rücksetzbrief mit Aktivierungscode und PIN bestellen oder beantragen das in Ihrer Personalausweisbehörde. In beiden Fällen ist das Aktivieren kostenlos.

Standard-Leser mit der Firmware cyberJack RFID Standard: V1.2.53 oder höher und Komfort-Leser mit der Firmware cyberJack RFID Komfort: V2.0.31 oder höher werden unterstützt.

Bei der Verwendung von Standard- oder Komfort-Kartenlesern mit älteren Firmware-Versionen kommt es leider zu Einschränkungen. Es ist lediglich die Bestellung eines PIN-Rücksetzbriefs möglich, für die anschließende Aktivierung müssen ein Basis-Leser oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle genutzt werden.

NFC ist die Abkürzung für „Near Field Communication“, auf Deutsch „Nahfeld-Kommunikation“. Die Technik wird genutzt, um Daten ohne Kabel über eine Strecke von wenigen Zentimetern zu übertragen. In Girokarten und Kreditkarten wird ein NFC-Chip für das Bezahlen und Geldabheben benutzt.

Im Personalausweis und in der eID-Karte gibt es einen NFC-Chip und in Smartphones auch.

Deshalb können Smartphones für die Verbindung mit dem Online-Ausweis genutzt werden. Dazu muss die Karte an der richtigen Stelle an das Smartphone gehalten werden – genauso, wie Bankkarten an der richtigen Stelle an das Lesegerät gehalten werden müssen.

Der NFC-Chip ist in der Regel auf der Rückseite des Smartphones eingebaut. Welche Stelle am Smartphone sich am besten für das Anhalten eignet, erfahren Sie auf der Internetseite https://www.ausweisapp.bund.de/mobile-geraete.